30.1.1 Wertschriften
Bei nicht kotierten Aktien und Anteilsscheinen kann der letztbekannte Steuerwert eingesetzt werden. Die Steuerbehörde wird der Veranlagung automatisch den aktuellen Steuerwert zugrunde legen. Zu dessen Festsetzung wird die definitive Veranlagung der juristischen Person abgewartet.
Bei Aktien und Anteilscheinen von inländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die nicht an der Börse kotiert sind und keinem organisierten ausserbörslichen Handel unterliegen, wird der Steuerwert um 50 % herabgesetzt.
Für die Deklaration von Kryptowährungen beachten Sie bitte die Hinweise unter Alles zu Steuern.
Die Kurse für ausländische Banknoten, Goldmünzen und Edelmetalle können der von der ESTV herausgegebenen Kursliste entnommen werden. Auf dieser Webseite sind zudem die Steuerwerte von Bank-Kassen-Obligationen, Devisen – Banknoten, Devisen – Jahresmittelkurse, Kryptowährungen und Goldmünzen und Edelmetalle publiziert.