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Abzüge

22.4 Betreuungsabzug

Wer im gemeinsamen Haushalt eine pflegebedürftige Person betreut, die eine Hilflosentschädigung der AHV oder IV bezieht, hat Anrecht auf einen Betreuungsabzug in der Höhe von CHF 3'200.

Der Abzug kann nicht gewährt werden, wenn die steuerpflichtige Person nach den Ansätzen der Spitex für Hauswirtschaft und Betreuung entschädigt wird.

Kein Anspruch auf den Betreuungsabzug besteht, wenn für die betreute Person bereits ein Kinderabzug oder ein Abzug von Unterhaltsbeiträgen (Alimente) gewährt worden ist.