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Einkünfte In- und Ausland

6.3 Weitere Liegenschaftseinkünfte

Steuerbar sind auch alle übrigen Einkünfte aus Liegenschaften, die unter den beiden obigen Ziffern nicht ausgewiesen worden sind (z. B. Baurechtszinsen und Zinszuschüsse). Einzusetzen sind die Bruttoeinnahmen.