6 Einkünfte aus Liegenschaften inklusive Nutzniessung und Wohnrecht
Allgemeine Ausführungen
Die Einkünfte (Ziffern 6.1 - 6.3) und die Unterhaltskosten (Ziffern 6.5 - 6.7) können entweder direkt in der Steuererklärung eingetragen werden oder es kann zuerst das Liegenschaftsverzeichnis ausgefüllt und sodann das Total der Einkünfte in die Ziffer 6.4 und das Total der Unterhaltskosten in die Ziffer 6.8 übertragen werden. Das Ausfüllen des Liegenschaftsverzeichnisses wird insbesondere bei mehreren Liegenschaften empfohlen.