51 Mietwertzuschlag auf kantonalem Eigenmietwert
Die aargauischen Eigenmietwerte sind tiefer als die für die direkte Bundessteuer massgebenden Werte. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat bestimmt, dass zum kantonalen Eigenmietwert (Ziffer 6.1) für die Steuerperiode 2025 ein Zuschlag von 12.9 % (für nicht landwirtschaftliche Grundstücke) bzw. 0 % (für landwirtschaftliche Grundstücke) hinzugerechnet werden muss.