Bezahlen der Kantons- und Gemeindesteuern
Provisorische Rechnung / definitive Abrechnung
Provisorische Rechnung
Für das laufende Jahr erhalten Sie eine provisorische Steuerrechnung. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.
Gegen die provisorische Steuerrechnung besteht kein Einspracherecht. Sie kann jedoch nachträglich erhöht oder vermindert werden, wenn sie voraussichtlich wesentlich vom definitiven Steuerbetrag abweicht. Verwenden Sie dazu das entsprechende Hilfsblatt unter "Mehr zum Thema".
Die provisorische Steuerrechnung ist zahlbar bis Ende Oktober. Zahlungen vor diesem Zeitpunkt werden verzinst. Beachten Sie, dass auch provisorische Steuerrechnungen betrieben werden können.
Bei der direkten Bundessteuer wird für Beträge unter CHF 300 keine provisorische Rechnung erstellt. Eine Abrechnung erfolgt erst mit der definitiven Rechnung.
Definitive Abrechnungen Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer
Je früher die Steuererklärung eingereicht wird, desto eher wird sie bearbeitet. Die Eröffnung der Steuerveranlagung kann sich verzögern, wenn relevante Werte ausstehend sind (bspw. Prüfung Verrechnungssteuer, Bewertungen Liegenschaften und Beteiligungen usw.).
Nach erfolgter Prüfung der Deklaration wird die Steuerveranlagung eröffnet. Zusammen mit der Steuerveranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern wird eine definitive Abrechnung (Schlussrechnung) erstellt. Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Steuerrechnung werden nachgefordert. Zu viel bezahlte Beträge werden mit Vergütungszins zurückbezahlt.
Die Eröffnung der Steuerveranlagung der direkten Bundessteuer erfolgt in der Regel erst nach Rechtskraft der Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern.