22 Steuerfreibeträge (Sozialabzüge)
Allgemeine Ausführungen
Für die Gewährung der Steuerfreibeträge (Sozialabzüge) sind die Verhältnisse am 31.12.2025 bzw. am Ende der Steuerpflicht (bei unterjähriger Steuerpflicht) massgebend.
Für die Gewährung der Steuerfreibeträge (Sozialabzüge) sind die Verhältnisse am 31.12.2025 bzw. am Ende der Steuerpflicht (bei unterjähriger Steuerpflicht) massgebend.