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32 Betriebsvermögen

32.1 Anteile Personengesellschaft

Die Anteile am Einkommen von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften ist anhand der Jahresrechnung zu bescheinigen. Folgende Punkte sind mindestens in der Jahresrechnung auszuweisen:

  • Kapitaleinlage (Kapitalkonto)
  • Guthaben bei der Gesellschaft
  • Schulden bei der Gesellschaft
  • Privatkonto

Ohne die entsprechenden Angaben ist der Fragebogen "Kollektiv- und Kommanditgesell-schaften" auszufüllen.

Für Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften (Baukonsortien usw.) sind detaillierte Aufstellungen beizulegen.