32.1 Anteile Personengesellschaft
Die Anteile am Einkommen von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften ist anhand der Jahresrechnung zu bescheinigen. Folgende Punkte sind mindestens in der Jahresrechnung auszuweisen:
- Kapitaleinlage (Kapitalkonto)
- Guthaben bei der Gesellschaft
- Schulden bei der Gesellschaft
- Privatkonto
Ohne die entsprechenden Angaben ist der Fragebogen "Kollektiv- und Kommanditgesell-schaften" auszufüllen.
Für Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften (Baukonsortien usw.) sind detaillierte Aufstellungen beizulegen.