30.6 Übrige Vermögenswerte
Darunter fallen z. B. Wohnwagen, Wohnmobile, Oldtimer, Liebhaberfahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Reitpferde, Kunst- und Schmuckgegenstände, Gemälde-, Briefmarken- und andere Sammlungen oder immaterielle Güter wie Erfindungspatente; sie werden zum Verkehrswert besteuert.
Bei gewöhnlichen Wohnwagen und Wohnmobilen wird von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 Jahren ausgegangen und der Anschaffungswert pro Jahr um 1/15 reduziert (ausgenommen Luxusfahrzeuge).
Die einzelnen Gegenstände sind in einer separaten Aufstellung genau zu bezeichnen.
Der Hausrat stellt kein steuerbares Vermögen dar.