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1 Einkünfte im In- und Ausland

1.3 Weitere Vergütungen

Hier sind alle in den vorangegangenen Ziffern nicht ausgewiesenen Vergütungen auszuweisen. Zu deklarieren sind z. B. Verwaltungsratshonorare, Tantiemen, Sitzungsgelder, Entschädigungen für die Leitung von Vereinen.

Steuerfrei sind der Feuerwehrsold (bis max. CHF 10'000), Militär- und Zivilschutzsold, nicht aber der Erwerbsersatz.

Lohnzahlungen von einem Arbeitgeber, welcher die Sozialversicherungsleistungen und die Steuern über das vereinfachte Abrechnungsverfahren abgewickelt hat, sind in der Vorspalte mit dem ausbezahlten Betrag unter Angabe des Arbeitgebers zu deklarieren. Diese Lohnzahlungen werden bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens nicht mehr berücksichtigt, da die Steuern bereits im Quellensteuerverfahren abgerechnet worden sind.