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Anhänge

Anhang II: Steuerberechnung

Berechnung der Kantons- und Gemeindesteuern

Um die Kantons- und Gemeindesteuern zu berechnen, sind die einfachen Steuern (einfache Einkommenssteuer und einfache Vermögenssteuer) mit dem Steuerfuss des Kantons und mit den in der Wohnsitzgemeinde der steuerpflichtigen Person geltenden Gemeindesteuerfüssen zu multiplizieren.

Auskunft über die Höhe der Steuerfüsse erhalten Sie beim Gemeindesteueramt oder unter www.ag.ch/steuern, wo Ihnen auch ein Steuerberechnungsprogramm zur Verfügung steht.

Beispiel

Ehepaar, nicht feuerwehrersatzpflichtig, beide reformiert, wohnhaft in Gemeinde X

Steuerbares Einkommen (Ziffer 25)CHF 60'000.00
Steuerbares Vermögen (Ziffer 37)CHF 100'000.00
einfache Einkommenssteuer Tarif BCHF 1'864.00
einfache Vermögenssteuer+ CHF 70.00
Total einfache SteuerCHF 1'934.00
Kantonssteuer (111 %)CHF 2'146.70
Gemeindesteuer (Gemeinde X 94 %)+ CHF 1'818.00
Kirchensteuer (einfache Steuer X 15 %)+ CHF 290.10
Total Kantons- und GemeindesteuernCHF 4'254.80

Berechnung der direkten Bundessteuer

Bei der direkten Bundessteuer wird nur die Einkommenssteuer erhoben. Es gibt keine Vermögenssteuer.

Der Steuerbetrag ergibt sich direkt aus dem Tarif. Es ist keine Multiplikation mit Steuerfüssen notwendig.

Bei Anspruch auf den Elterntarif (Anhang I Ziff. 3) reduziert sich der Steuerbetrag um CHF 263 für jedes Kind und jede unterstützungsbedürftige Person.