Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse
Wir bitten Sie, nebst Ihren Personalien auch die Angaben zu den Berufs- und Familienverhältnissen, Erbschaften, Schenkungen und Kapitalzahlungen sorgfältig und vollständig zu machen. Sie ersparen uns damit Abklärungen und helfen mit, das Veranlagungsverfahren von Anfang an richtig durchzuführen.
Bei nicht gemeinsam besteuerten Eltern mit gemeinsamen Kindern (getrennte, geschiedene oder unverheiratete Eltern inkl. Konkubinatspaare) benötigen wir zusätzliche Angaben. Bitte beantworten Sie diesfalls auch die Zusatzangaben bezüglich Unterhaltsbeiträge und Sorgerecht in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern.
Das gemeinsame Sorgerecht für minderjährige Kinder wird entweder gerichtlich im Scheidungs- oder Trennungsurteil oder bei unverheirateten Eltern von der Vormundschaftsbehörde auf beide Elternteile übertragen. Das Feld ist nur anzukreuzen, wenn eine solche Übertragung vorliegt.