Hauptmenü

Allgemein

Bezahlen der Kantons- und Gemeindesteuern

Provisorische Rechnung / definitive Abrechnung

Für das laufende Jahr erhalten Sie immer eine provisorische Steuerrechnung. Diese wird auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.

Es besteht kein Einspracherecht gegen die provisorische Steuerrechnung. Sie kann jedoch nachträglich erhöht oder vermindert werden, wenn sie voraussichtlich wesentlich vom definitiven Steuerbetrag abweicht. Verwenden Sie dazu das Hilfsformular für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung (Formular 114.05), welches unter www.ag.ch/steuern publiziert ist.

Die provisorische Steuerrechnung ist zahlbar bis Ende Oktober. Zahlungen vor diesem Zeitpunkt werden verzinst. Beachten Sie, dass auch provisorische Steuerrechnungen betrieben werden können.

Zusammen mit der Steuerveranlagung wird eine definitive Abrechnung (Schlussrechnung) erstellt. Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Steuerrechnung werden nachgefordert. Zu viel bezahlte Beträge werden mit Vergütungszins zurückbezahlt.

Unsere Internetseite www.ag.ch/steuern enthält eine Excel-Tabelle "Budgetvorlage", die Sie für das Erstellen Ihres persönlichen Budgets verwenden können. Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auch bei der Fachstelle Schuldenberatung Aargau-Solothurn unter www.schulden-ag-so.ch.