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22 Steuerfreibeträge (Sozialabzüge)

22.2 Unterstützungsabzug pro unterstützte Person

Der Unterstützungsabzug wird für jede erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige unterstützungsbedürftige Person gewährt, an deren Unterhalt die Steuerpflichtigen mindestens in der Höhe des Abzugs beitragen. Die erbrachten Unterstützungsleistungen sind nachzuweisen und die Unterstützungsbedürftigkeit muss am Stichtag noch fortbestehen. Mit der Steuererklärung ist eine Bestätigung der unterstützten Person über Art, Zeitpunkt und Höhe der erfolgten Unterstützung einzureichen.

Zahlungsbelege sind beizulegen.