22.1 Kinderabzug pro Kind
Der Kinderabzug ist wie folgt gestaffelt:
| Alter des Kindes | CHF | Betrag |
|---|---|---|
| für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 14. Altersjahr | CHF | 9'300 |
| für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 18. Altersjahr | CHF | 10'300 |
| für jedes volljährige Kind in Ausbildung, für dessen Unterhalt die Steuerpflichtigen zur Hauptsache aufkommen | CHF | 12'400 |
Üben nicht gemeinsam veranlagte Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, hat derjenige Elternteil, der überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt, Anspruch auf den Abzug. Wer einen Abzug von Unterhaltsbeiträgen (Kinderalimenten) beanspruchen kann, hat in der Regel kein Anrecht auf einen Kinderabzug.
Der Kinderabzug kann pro Kind nur einmal gewährt werden.
Ihr Steueramt nimmt eine Gegenprüfung vor und gewährt den Kinderabzug und die kinderrelevanten Abzüge inklusive Tarif nur bei einem Elternteil.