15.1 Persönliche Beiträge nicht erwerbstätiger Personen an die AHV, IV und EO
Abziehbar sind die gesetzlichen Beiträge an die AHV/IV von nicht erwerbstätigen Personen, soweit sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt wurden.
Nicht abziehbar sind Arbeitgeberbeiträge für privates Personal.