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15 Weitere Abzüge

15.1 Persönliche Beiträge nicht erwerbstätiger Personen an die AHV, IV und EO

Abziehbar sind die gesetzlichen Beiträge an die AHV/IV von nicht erwerbstätigen Personen, soweit sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt wurden.

Nicht abziehbar sind Arbeitgeberbeiträge für privates Personal.