14 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
Für Versicherungsprämien (inkl. Krankenkassenprämien) und Sparkapitalzinsen können die gemeinsam steuerpflichtigen Eheteile bzw. Partner/innen einen Pauschalabzug von CHF 7'200 pro Jahr geltend machen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen beträgt der Abzug CHF 3'600 pro Jahr.