Einkommen (Kanton)
Eingaberegeln für die Berechnung
Bitte geben Sie nur ganze Zahlen ein - keine Dezimalstellen (kein Komma, kein Punkt) - und runden die Beträge jeweils auf CHF 100 ab.
Erläuterungen
Bis und mit Steuerjahr 2013 beträgt der "Vorsorgetarif Kanton" 40% des ordentlichen Einkommenssteuertarifs.
Seit Steuerjahr 2014 beträgt der "Vorsorgetarif Kanton" 30% des ordentlichen Einkommenssteuertarifs, zum Mindestsatz von 1%.
Steuerbar
Setzen Sie das Total der im Steuerjahr ausgerichteten Kapitalzahlungen ein (siehe § 45 Abs. 2 StG: Leistungen aus Kapitalzahlungen mit Vorsorgecharakter sind in der Regel innerhalb einer Steuerperiode für die separate Jahressteuer zusammenzurechnen. Der anzuwendende Tarif bestimmt sich in der Regel nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode).
Gemäss § 45 Abs. 4 StG wird auf Kapitalzahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile pro Ereignis ein Freibetrag von CHF 200'000 gewährt, sofern die Leistungen, auf denen der Anspruch beruht, ausschliesslich von der steuerpflichtigen Person erbracht worden sind. Den Leistungen der steuerpflichtigen Person sind die Leistungen der Angehörigen gleichgestellt. Dasselbe gilt für die Leistungen Dritter, wenn die steuerpflichtige Person den Anspruch durch Erbgang, Vermächtnis oder Schenkung erhalten hat. Ausgenommen sind Kapitalzahlungen aus den Säulen 2 und 3a.