Einkommen (Bund)
Eingaberegeln für die Berechnung
Bitte geben Sie nur ganze Zahlen ein - keine Dezimalstellen - und runden die Beträge jeweils auf CHF 100 ab.
Der sogenannte Vorsorgetarif beträgt 1/5 des ordentlichen Einkommenssteuertarifs (Art. 38 Abs 2 i.V.m. Art. 214 Abs. 1 und 2 DBG).
Steuerbar
Setzen Sie den Betrag der im Steuerjahr ausgerichteten Kapitalzahlungen ein (siehe dazu Art. 38 DBG; Leistungen aus Kapitalzahlungen mit Vorsorgecharakter sind in der Regel innerhalb einer Steuerperiode für die separate Jahressteuer zusammenzurechnen. Der anzuwendende Tarif bestimmt sich in der Regel nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode).