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Steuerberechnung NP

Einkommen (Bund)

Eine analoge Regelung erfolgt gemäss Art. 37b DBG bei der direkten Bundessteuer.

Der Anteil des fiktiven Einkaufs BVG wird dabei zu einem Fünftel des Tarifs berechnet gemäss Art. 36 DBG (üblicher Vorsorgetarif bei der direkten Bundessteuer).

Für die Bestimmung des auf den restlichen Liquidationsgewinn der realisierten stillen Reserven anwendbaren Satzes ist ein Fünftel dieses Restbetrags massgebend, es wird aber in jedem Fall eine Steuer zu einem Satz von mindestens 2 Prozent erhoben.