Spesenreglemente genehmigen
Reichen Sie Ihr Spesenreglement, welches Sie auf der Grundlage der Mustervorlagen Spesenreglemente der Schweizerischen Steuerkonferenz erstellt haben, zur Genehmigung ein.
Das Kantonale Steueramt genehmigt die eingereichten Spesenreglemente der Unternehmen mit Sitz im Kanton. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mindestens zehn spesenberechtigte Arbeitnehmende beschäftigt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, dann ist mit der zuständigen Revisorin bzw. mit dem zuständigen Revisoren Kontakt aufzunehmen.
Themenbezogene Vorlagen
| Titel | Stand |
|---|---|
| Mustervorlagen Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen (PDF, 270 KB) (Herausgeberin SSK) | 01.05.2024 |