Grundstückschätzung
Das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebungen der kantonalen Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten.
Sie möchten eine Bewertung einreichen, um einen Übernahmewert vorgängig abzuklären.
Der steuerlich massgebende Wert von Liegenschaften ist der Marktwert. Auskünfte dazu sind nur bei Vorliegen einer Marktwertermittlung möglich. Anfragen betreffend Marktwerte werden durch die Sektion Grundstückschätzung geprüft und beantwortet.
Achten Sie darauf, dass Sie die Marktwertermittlung so einreichen, dass sie in Bezug auf die Methodik und die nachvollziehbare Herleitung der eingesetzten Werte korrekt, vollständig und marktkonform sind.
Der Auftrag für eine Marktwertermittlung (Gutachten) kann beziehungsweise sollte einer geeigneten Fachperson erteilt werden. Die Anforderungen des KStA sind der beauftragten Person unbedingt bekannt zu geben.
Die Bewertungen sind mit der Mischwertmethode gemäss den Vorgaben der jeweils aktuellen Ausgabe des Schweizerischen Schätzerhandbuchs der SVKG (derzeit Ausgabe 2019) zu erstellen. Bewertungen, die auf dem reinem Sachwert oder dem reinem Ertragswert beruhen, werden nicht akzeptiert.
Um eingereichte Bewertungen überprüfen zu können, sind die für die Berechnung verwendeten Mietwerte resp. Mieterträge immer mit Kopien der aktuell gültigen Mietverträge und Mietzinsanpassungsvereinbarungen zu belegen. Dabei muss zwingend ersichtlich sein, auf welcher Hypothekarzinsbasis die aktuellen Mieten beruhen.
Musterschätzung (unter "Mehr zum Thema")
Wir bitten Sie, diese Mustervorlage unbedingt zu beachten.
Informationen
- Basiszinssatz / Oktober - Dezember 2024 (PDF, 1 Seite, 198 KB)
- Zinslinien Basiszinssatz Oktober 2024 (PDF, 1 Seite, 2,0 MB)
- Musterschätzung (PDF, 167 KB)