Abstimmung vom 13. Februar 2011
Am Abstimmungstermin vom 13. Februar 2011 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:
Der Bundesrat unterbreitete am 13. Februar 2011 die folgenden Vorlage zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 23. Februar 2009 "Für den Schutz vor Waffengewalt" (Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2010)
Erläuterungen des Bundesrats (Sammlung)(öffnet in einem neuen Fenster)
Der Regierungsrat unterbreitete am 13. Februar 2011 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlage 2: Gemeindereform Aargau (GeRAG); 2. Paket; Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 21. September 2010
Die Zuteilung der Gemeinden zu den Bezirken ist in einem Gesetz von 1840 geregelt. Deshalb ist für den Bezirkswechsel einer Gemeinde in jedem Fall eine Gesetzesänderung erforderlich. Neu soll der Grosse Rat durch Dekret über einen Bezirkswechsel entscheiden können. Bestreitet eine Gemeinde die Zuteilung zu einem anderen Bezirk, unterliegt dieser Beschluss des Grossen Rats dem fakultativen Referendum. Die Verfassungsänderung erlaubt eine Vereinfachung des Verfahrens bei Zusammenschlüssen von Gemeinden über die Bezirksgrenzen hinweg. Im Übrigen bleibt das Anhörungsrecht der Gemeinden gewahrt. Die heutige Bezirkseinteilung wird nicht verändert.
Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 8 Seiten, 68 KB)
Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 11 Seiten, 189 KB)
Vorlage 3: Referendum; Erwerb des Campus-Neubaus der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg-Windisch; Kreditbewilligung vom 29. Juni 2010
Die Angebote der Fachhochschule Nordwestschweiz werden derzeit an wenigen grossen Standorten zusammengefasst. Der Kanton Aargau konzentriert sämtliche Standorte in Brugg-Windisch. Für diese Konzentration ist ein Neubau notwendig, der die Hochschulen für Technik, Wirtschaft und Pädagogik sowie den Sitz der gesamten FHNW umfasst.
Der Grosse Rat hat 2007 beschlossen, diesen Campus-Neubau durch einen privaten Bauherrn zu realisieren und bewilligte den dafür notwendigen Kredit für eine Mietlösung. Seither wurde auf der Grundlage dieses Kredits das Bauprojekt bis zur nun vorliegenden Baureife entwickelt. Es beinhaltet zu 80 % Fachhochschul- und zu 20 % private Nutzungen.
Die Finanzkrise hat die Möglichkeiten von privaten Finanzierungen eingeschränkt und deren Kosten gegenüber der vorgesehenen Mietlösung stark erhöht. Deshalb hat der Grosse Rat mit 117 zu 2 Stimmen entschieden, die Fachhochschul-Räumlichkeiten im Campus-Neubau zu kaufen statt zu mieten. Mit diesem Kauf spart der Kanton je nach Zinsentwicklung jährlich 2 – 4 Millionen Franken. Der Kaufpreis beträgt 189,9 Millionen Franken. Unabhängig davon, ob der Kanton als Käufer oder Mieter auftritt, vermietet er seinerseits die Räumlichkeiten an die Fachhochschule und erhält dafür einen jährlichen Mietzins von 12,2 Millionen Franken.
Gegen diesen Kaufentscheid ist das Referendum ergriffen worden. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen Ihnen, die Vorlage zum Kauf des Campus-Neubaus anzunehmen.
Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 25 Seiten, 1,3 MB)
Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen Abstimmung vom 13. Februar 2011: