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Wichtige Wei­chen­stel­lun­gen für die Aar­gau­er Ge­sund­heits­po­li­tik

Wo und wie setzt der Aargauer Regierungsrat seine gesundheitspolitischen Schwerpunkte? Gesundheitsdirektorin Franziska Roth, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales nimmt zu dieser und weiteren gesundheitspolitischen Fragen Stellung.

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Was erhoffen Sie sich als Gesundheitsdirektorin von der Totalrevision Spitalgesetz?

Franziska Roth: Mir war es wichtig, der Kantonsbevölkerung eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten und zwar unter vernünftigem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Ich glaube, dies ist uns gelungen. Die Wirtschaftlichkeit der Spitalleistungen wird auch nach der Totalrevision weiter optimiert.

Wichtig ist eine qualitativ hohe Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und Fehlanreize abzuschaffen.

Durch verstärkte Kooperation und Koordination unter den Gesundheitspartnern entsteht ein Versorgungssystem, das vorhandene Ressourcen und Synergien verstärkt nutzt.

Hat der Kanton Aargau zu viel oder zu wenig Spitäler, hat er die richtige Art von Spitälern und anderweitigen medizinischen Versorgungseinrichtungen?

In der Schweiz gibt es einen allgemeinen Trend: Regionalspitäler sichern die Grundversorgung. Und komplexere Eingriffe werden in Zentrumsspitälern durchgeführt.

In der Vernehmlassung stellt der Regierungsrat auch die Frage nach der Organisationsform der Spitäler: eine Zentralspital AG mit einer einzigen Führung, eine Holding-Variante oder der Status Quo. Welche Variante bevorzugt der Regierungsrat und weshalb?

Im Rahmen der Revisionsarbeiten hat sich der Regierungsrat intensiv mit den kantonseigenen Spitälern, deren Rechtsform und Organisation beschäftigt. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Beteiligungen an den kantonseigenen Spitälern mittel- bis langfristig in eine strategische Holdinggesellschaft eingebracht werden sollen. Diese übernimmt die strategische Führung über sämtliche Gesellschaften. Die operative Führung hingegen soll weiterhin bei den kantonseigenen Spitälern selbst verbleiben. Für den Kanton und die kantonseigenen Spitäler werden so mehr Handlungsspielräume geschaffen.

Was sind die Ursachen für die rasant steigenden Gesundheitskosten. Wie kriegt man dieses Problem in den Griff?

Eine der Ursachen sind Fehlanreize für Ärztinnen und Ärzte. Einige Ärzte operieren eher zu schnell, weil es für sie lukrativer ist. Dabei wäre je nach Diagnose und Schmerzmanagement angezeigt, erst mit konventionellen Therapieformen das Problem zu behandeln. Beispiel: Eine Meniskusschädigung muss nicht zwingend operiert, sondern kann unter Umständen mit gleichem Erfolg dank Physiotherapie behandelt werden. Der Kanton muss auch die Kosten im Auge behalten, darum läuft seit Januar ambulant vor stationär.

Was heisst das konkret?

"Ambulant vor stationär" bedeutet, dass eine Operation, wenn immer möglich ambulant durchgeführt wird. Der Kanton Aargau hat Anfang 2018 insgesamt 13 Eingriffe definiert, die seither vorwiegend ambulant durchgeführt werden. Durch diese Anpassung rechnen wir mit einer Reduktion der Kosten im Gesundheitswesen von jährlich rund fünf Millionen Franken.