Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima
Der Regierungsrat anerkennt, dass die Entwicklung bei den Mietzinsen in den vergangenen Jahren die Situation von Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen tangiert.
| Zuständige Einheit | Bundesamt für Sozialversicherungen |
|---|---|
| Abschlussdatum | 14. Mai 2014 |
| Stellungnahme | Antwort des Regierungsrats (PDF, 3 Seiten, 25 KB) |