Revision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG)
Die Massnahmen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes in den Bereichen "Sport in der Schule" und "Leistungssport" waren im geltenden Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) ungenügend. So fehlte es an einem Löschungsanspruch und an einer zu wenig präzisen Umschreibung der erfassten und weitergegebenen Daten.
| Zuständige Einheit | Bundesamt für Sport |
|---|---|
| Abschlussdatum | 12. März 2014 |
| Stellungnahme | Antwort des Regierungsrats (PDF, 2 Seiten, 21 KB) |