Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)
Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundesrats, eine rechtliche Basis zur Reduktion der Risiken durch die erwähnten Gefahren auf Bundesebene zu schaffen beziehungsweise die gesetzlichen Lücken in bestehenden Gesetzgebungen zu schliessen.
| Zuständige Einheit | Bundesamt für Gesundheit |
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| Abschlussdatum | 2. Juli 2014 |
| Stellungnahme | Antwort des Regierungsrats (PDF, 3 Seiten, 39 KB) |