Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität sowie Bundesbeschluss zur Genehmigung der Europäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken und über die Erlangung von Beweisen und Auskünften in Verwaltungssachen im Ausland
| Zuständige Einheit | Bundesamt für Justiz |
|---|---|
| Abschlussdatum | 22. Mai 2013 |
| Stellungnahme | Antwort des Regierungsrats (PDF, 3 Seiten, 21 KB) |