Verordnung über die Prämienkorrektur
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich bereits in seiner Stellungnahme vom 21. September 2011 grundsätzlich zur rückwirkenden Korrektur der Prämien ausgesprochen. Diese Haltung vertritt er nach wie vor.
| Zuständige Einheit | Bundesamt für Gesundheit |
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| Abschlussdatum | 2. Juli 2014 |
| Stellungnahme | Antwort des Regierungsrats (PDF, 2 Seiten, 18 KB) |