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Vernehmlassungsverfahren des Bundes

Verordnung über die Prämienkorrektur

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich bereits in seiner Stellungnahme vom 21. September 2011 grundsätzlich zur rückwirkenden Korrektur der Prämien ausgesprochen. Diese Haltung vertritt er nach wie vor.

Vernehmlassungsdetails
Zuständige EinheitBundesamt für Gesundheit
Abschlussdatum 2. Juli 2014
StellungnahmeAntwort des Regierungsrats (PDF, 2 Seiten, 18 KB)