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Vernehmlassungsverfahren des Bundes

Weiterentwicklung von Anhang 12 des Agrarabkommens CH/EU

Die beantragten Produkte von Anhang 12 tangieren die Aargauer Landwirtschaft und deren Ursprungsbezeichnungen nicht. Mögliche Verwechslungen mit einheimischen Produkten sind bei keinen der geografischen Namensgebungen zu erwarten.

Vernehmlassungsdetails
Zuständige EinheitBundesamt für Landwirtschaft
Abschlussdatum 7. Mai 2014
StellungnahmeAntwort des Regierungsrats (PDF, 1 Seite, 14 KB)