Weiterentwicklung von Anhang 12 des Agrarabkommens CH/EU
Die beantragten Produkte von Anhang 12 tangieren die Aargauer Landwirtschaft und deren Ursprungsbezeichnungen nicht. Mögliche Verwechslungen mit einheimischen Produkten sind bei keinen der geografischen Namensgebungen zu erwarten.
| Zuständige Einheit | Bundesamt für Landwirtschaft |
|---|---|
| Abschlussdatum | 7. Mai 2014 |
| Stellungnahme | Antwort des Regierungsrats (PDF, 1 Seite, 14 KB) |