Informationen zur unentgeltlichen Rechtspflege (URP)
Personen mit eingeschränkten finanziellen Ressourcen können im Kanton Aargau unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen sowie das entsprechende Gesuchsformular zur Einreichung.
Wenn Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch, um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Wird das Gesuch bewilligt, übernimmt der Staat ganz oder teilweise die anfallenden Verfahrenskosten – beispielsweise Gerichtsgebühren. In bestimmten Fällen kann Ihnen auch ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Die unentgeltliche Rechtspflege deckt keine Entschädigungen ab, die Sie im Falle eines Verfahrensverlusts an die Gegenpartei zahlen müssten.
1. Wann und wie stelle ich das Gesuch?
Das Gesuch sollte idealerweise gleichzeitig mit der Beschwerde eingereicht werden. In bestimmten Fällen kann ein Kostenvorschuss verlangt werden. Wird dieser nicht fristgerecht bezahlt und liegt kein bewilligtes Gesuch vor, wird das Verfahren nicht weitergeführt.
2. Formulare und Einreichung
Für das Gesuch stehen verschiedene Formulare zur Verfügung – darunter auch digitale Versionen, die elektronisch signiert werden können.