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Fahrende

Halteplätze

Im Kanton Aargau bestehen verschiedene Halte­möglichkeiten für Fahrende. Das heutige Angebot muss aber noch weiter ausgebaut werden. In erster Linie aufgrund des dringenden Bedarfs, aber auch wegen verschiedener gesetzlicher Grundlagen.

Die Fahrenden bemühen sich seit vielen Jahren um genügend Stand- und Durch­gangs­plätze. Ein Stand­platz ist eine Anlage, die in der Regel ganz­jährig, zumindest aber während der Winter­monate ständig benutzt wird. Bei einem Durch­gangs­platz handelt es sich um einen Standort für den kurz­fristigen Aufenthalt insbesondere während der Reise­zeit von Frühling bis Herbst. Spontan­halte sind ebenfalls kurz­fristiger Natur. Hier werden die Wohn­wagen­gespanne oder Wohn­mobile meist bei Verwandten und Bekannten oder anderen Grund­eigentümerinnen und Grund­eigentümern gegen Entgelt aufgestellt.

Ohne genügend ordentliche Halte­möglichkeiten besteht die Gefahr, dass die Fahrenden auf ungeeignete Standorte ausweichen müssen, was zu Konflikten mit den Behörden und der orts­ansässigen, sess­haften Bevölkerung führen kann.

Gemäss Richtplan erstellt und finanziert der Kanton den Neubau, die Sanierung oder den Ersatz der offiziellen, im Richt­plan bezeichneten Stand- und Durch­gangs­plätze. In der Regel stellen die Standort­gemeinden oder Private deren Betrieb sicher.

Stand- und Durchgangsplätze

Im Aargau bestehen ein offizieller Stand­platz und fünf offizielle Durch­gangs­plätze, die zum Teil ebenfalls als Stand­plätze genutzt werden können. Sie werden durch wechsel­hafte Angebote von Gemeinden und Privaten ergänzt, die in der nach­folgenden Übersicht nicht auf­geführt sind.

Die Übersicht zeigt die offiziellen Halte­plätze, die im Richt­plan des Kantons Aargau verzeichnet sind.

TypStandort und PlatzordnungReguläre Öffnungszeiten
StandplatzSpreitenbachganzjährig
Durchgangs­platz / StandplatzAarau, Schachen (PDF, 4 Seiten, 1,5 MB)ganzjährig
Durchgangs­platzKaiseraugst, Augsterstich (PDF, 1 Seite, 3,0 MB)ganzjährig
Durchgangs­platzWindisch, Heumatten (PDF, 3 Seiten, 1,4 MB)1. Oktober bis 30. April
Durchgangs­platzWürenlos, Chlosterschür (PDF, 4 Seiten, 1,5 MB)ganzjährig
Durchgangs­platzZofingen, Trinermatten (PDF, 4 Seiten, 1,8 MB)ganzjährig

Gemäss Richtplan sind im Aargau ein weiterer Stand­platz und zwei weitere Durch­gangs­plätze zu schaffen.

Spontanhalte

Spontan­halte sind – wie die Aufenthalte auf den Durch­gangs­plätzen – von kurz­fristiger Natur. Hier werden die Wohn­wagen­gespanne oder Wohn­mobile meist bei Verwandten und Bekannten oder anderen Grund­eigentümerinnen und Grund­eigentümern (zum Beispiel bei Land­wirten, Gewerbe­betrieben oder auf öffentliche Flächen von Gemeinden) gegen Entgelt aufgestellt. Oft erfolgt dies regel­mässig über Jahre an den gleichen Orten.

Möglichkeiten für Spontan­halte für in der Schweiz wohn­hafte oder heimat­berechtigte Fahrende, welche die Grund­eigentümerinnen und Grund­eigentümer ermöglichen, sind eine unab­dingbare Ergänzung zu den Durch­gangs­plätzen. Soweit keine konkreten öffentlichen Interessen dagegen sprechen, sind Spontan­halte durch die Behörden soweit möglich zu tolerieren (Richtplan­kapitel S 4.1 (PDF, 4 Seiten, 35 KB) > Beschluss 2.1).

Camping­plätze sind für Fahrende nicht geeignet, denn sie dienen primär der Erholung. Fahrende hingegen benötigen Halte­plätze, die ihnen die Ausübung ihrer Arbeit ermöglichen.

Für Bauern­familien stellen die Fach­stelle Fahrende und der Bauern­verband Aargau ein Merkblatt und einen Muster­miet­vertrag zur Verfügung (siehe unten). Der Miet­vertrag kann in deutscher und französischer Sprache bei der Abteilung Raum­entwicklung auch als Word-Dokument bestellt werden.