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Gesundheitsberufe

Unbedenklichkeits­bestätigung

Bei einer Neuaufnahme oder Ausdehnung der Tätigkeit in einem anderen Kanton oder Land verlangt die zuständige Gesundheitsbehörde praktisch immer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbestätigung ("Certificate of Good Standing").

Eine Unbedenklichkeitsbestätigung bescheinigt ein gesundheitspolizeilich unauffälliges Verhalten und Auftreten oder ob etwa aufsichtsrechtliche Verfahren ergriffen werden mussten.

Sie können eine gewünschte Bestätigung über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen, anfordern.

Das Departement Gesundheit und Soziales behält sich bei Unklarheiten die Einforderung weiterer Auskünfte vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 50 Franken. Für Personen, welche im Zielkanton unter die Binnenmarktgesetzgebung fallen, wird die Bescheinigung ohne Kostenfolge ausgestellt.