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Ukraine-Krise

Gesundheit

Hier finden Sie Informationen zu Krankenversicherung, Tuberkulose und Impfungen sowie allgemeine Gesundheitsinformationen.

Zugang zur medizinischen Versorgung

Ukrainerinnen und Ukrainer können sich drei Monate lang visums- und bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten, zum Beispiel also bei Verwandten oder Privatpersonen wohnen. In diesem Fall untersteht die Person nicht dem Krankenversicherungsobligatorium. Allenfalls verfügt sie über eine Ferienversicherung oder ihr Gastgeber hat eine Gästeversicherung abgeschlossen.

Mit Schutzstatus S

Sobald eine schutzbedürftige Person den Schutzstatus S erhält, wird sie nach der Kantonszuweisung vom Kanton rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einreise für die obligatorische Krankenversicherung angemeldet. Entsprechend können diese Personen bei Bedarf sofort behandelt werden. Die Kosten für die Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) werden den Kantonen vom Bund mit der Ausrichtung der Globalpauschalen subventioniert.

Die Krankenversicherung umfasst die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen beinhalten unter anderem Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Ärztinnen, im Spital sowie Pflegeleistungen und gewisse nicht-ärztliche Leistungen.

Bei Unfällen springt die Krankenversicherung nur dann ein, wenn die versicherte Person über keine andere Versicherungsdeckung verfügt. Weiter übernimmt sie auch Kosten bei bestimmten Massnahmen der medizinischen Prävention. Mit der Krankenversicherung besteht auch die Möglichkeit, von einem Arzt oder einer Ärztin verschriebene Medikamente in einer Apotheke zu beziehen, sofern diese von der Krankenkasse übernommen werden (SL-Medikamente). Medikamente, welche nicht auf der Spezialitätenliste der Krankenkassen stehen, müssen in der Regel von der schutzbedürftigen Person selber bezahlt werden.

Der Kantonale Sozialdienst schliesst die Krankenversicherung für Personen mit Schutzstatus S über die Aquilana Versicherungen ab. Schutzsuchende die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens kein Anrecht auf Sozialhilfe haben, müssen die Krankenkassenprämie sowie Arztrechnungen selber begleichen.

Ohne Schutzstatus S

Wenn sich Menschen ohne Schutzstatus S behandeln lassen, ist die Finanzierung (nur Notversorgung) im Rahmen der "Nothilfe" vom zuständigen Gemeindesozialdienst zu übernehmen.

Vorgehen bei gesundheitlichen Problemen

Arzttermine bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin können mithilfe der Gastfamilie oder der Gemeinde (falls nicht privatplatziert) vereinbart werden. Wenn die Hausarztkapazitäten im Dorf erschöpft sind, kann ein Hausarzt oder eine Hausärztin im Nachbardorf oder in der nächstgrösseren Gemeinde/Stadt gewählt werden.

Wenn der Hausarzt oder die Hausärztin als erste Ansprechperson weitere medizinische Abklärungen für nötig erachtet, kann die geflüchtete Person an einen Spezialisten oder eine Spezialistin überwiesen werden. Medikamente werden bei Bedarf von der (Haus-)Ärztin oder dem (Haus-)Arzt verschrieben. Der Besuch ausserkantonaler Ärzte oder Ärztinnen sowie Spitäler ist nur in Notfällen erlaubt.

Abrechnung

In vielen Fällen rechnet der Arzt oder die Ärztin über die Ärztekasse direkt mit der Krankenkasse ab. Ansonsten müssen die Rechnungen an den Kantonalen Sozialdienst, Fachbereich Dienstleistungen, Obere Vorstadt 3, Postfach 2254 in 5001 Aarau weitergeleitet werden. Die Rechnungen sollen von der versicherten Person nicht direkt dem Krankenversicherer zugestellt werden.

Führt ein Leistungserbringer (zum Beispiel eine Ärztin oder ein Arzt) Leistungen durch, die nicht zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehören, ist er verpflichtet, beim KSD eine entsprechende vorgängige Kostengutsprache einzuholen.

Zahnärztliche Behandlung

Mit Schutzstatus S

Für Personen mit Schutzstatus S sind Zahnarztkonsultationen möglich. Für den Zahnarztbesuch ist in jedem Fall das Formular Patientendaten (PDF, 2 Seiten, 64 KB) auszufüllen. Dieses muss bei der Konsultation in der Zahnarztpraxis vorgewiesen werden.

Ohne Schutzstatus S

Ein Teil der Nothilfe ist die medizinische Notversorgung. Zu dieser gehören auch zahnärztliche Behandlungen, bei denen es sich um eine Notversorgung handelt. Wenn eine Person an starken Zahnschmerzen leidet und diese nur noch mit Schmerzmitteln erträgt, fällt dies unter die Notversorgung. Am besten erkundigen sich die Gastgebenden beim Sozialdienst der Aufenthaltsgemeinde nach dem korrekten Vorgehen (einholen Offerte etc.).

Psychologische/psychiatrische Unterstützung

Für die psychologische/psychiatrische Unterstützung von Geflüchteten sind die Psychiatrischen Dienste Aargau zuständig. Es ist eine Überweisung durch einen Hausarzt oder eine Hausärztin notwendig. Der Kantonale Sozialdienst empfiehlt, dass sich betroffene Personen einem Hausarzt oder einer Hausärztin vorstellen und mit diesem/dieser die nächsten Schritte besprechen.

Der Verein Psy4Asyl bietet eine Zusammenstellung hilfreicher Links und Tools zum Thema an.

Die kostenlose, vertrauliche und professionelleBeratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie die Elternberatung von Pro Juventute werden neu auch auf Ukrainisch und Russisch angeboten.

Impfungen

In der Schweiz steht ein breites Impfangebot bei den Ärztinnen und Ärzten in der Praxis als auch in den Apotheken zur Verfügung. Impfungen verhindern schwere Krankheiten und sorgen dafür, dass nicht nur die geimpften Personen, sondern auch ihre Familien und ihr Umfeld geschützt sind. Lassen Sie Ihren Impfstatus in einer Apotheke oder bei einem Arzt/einer Ärztin überprüfen.

Kostenlose Impfung gegen Covid-19

Informationen zu den Impfzentren finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen zu Covid-19 finden Sie auf dieser Seite des Kanton Aargau sowie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

Impfempfehlung für Personen mit Schutzstatus S

Impfaufforderung Deutsch (PDF, 2 Seiten, 223 KB)
Impfaufforderung Ukrainisch (PDF, 2 Seiten, 243 KB)

Tuberkulose

Die Ukraine und Russland haben im Vergleich zur Schweiz eine 10-fach erhöhte Tuberkulose-Inzidenz. Schutzsuchende mit den folgenden Symptomen sollten sich daher an einen Arzt oder eine Ärztin wenden:

  • Husten
  • Müdigkeit und Krankheitsgefühl
  • Leichtes Fieber
  • Nächtliches Schwitzen
  • Gewichtsabnahme
  • Appetitlosigkeit
  • Brustschmerzen
  • Frühere Tuberkulose oder Tuberkulose in der Familie

Die Lungenliga hat Faktenblätter zur Tuberkulose in verschiedenen Sprachen publiziert:

FAQ in 20 Sprachen

Weitere Informationen zu Tuberkulose finden Sie auf der Webseite der Lungenliga.

Allgemeine Gesundheitsinformationen

Auf den folgenden Seiten finden Sie auf Ukrainisch Wissenswertes zu verschiedenen Gesundheitsthemen: Migesplus und BAG
sowie zu Infektionskrankheiten, Schwangerschaft und psychischen Störungen: Medic-Help

Gesundheitswegweiser Schweiz
FAQ zu HIV und Hepatitis auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch
Informationen zu sexueller Gesundheit in verschiedenen Sprachen

Informationen zur Gesundheitsförderung von Flüchtenden finden Sie auf dieser Webseite der Gesundheitsförderung Schweiz. Informationen zu den "10 Schritten für psychische Gesundheit" finden Sie hier (auf Ukrainisch) sowie hier (PDF, 2 Seiten, 879 KB) (auf Russisch).

Das Ausfüllen des interaktiven Fragebogens ermöglicht eine erste Anamnese in verschiedenen Sprachen und kann beim Besuch einer Gesundheitsfachperson vorgelegt werden: MM-Mobile

Medizinische Informationen betreffend Kinder finden sich auf dieser Webseite.

Informationen für Personen mit Beeinträchtigungen

Die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Aargau Solothurn bietet eine wöchentliche Sprechstunde für gehörlose oder schwerhörige Geflüchtete an. Weitere Informationen finden Sie im Flyer (PDF, 1 Seite, 148 KB)

Pro Infirmis bietet Sozialberatung für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie ihre Angehörigen an und vernetzt sie mit den zuständigen Partnerorganisationen.