Umwandlung Aufenthaltsbewilligung F in B
Vorläufig aufgenommene Personen haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B zu stellen.
Voraussetzungen
Vorläufig aufgenommene Personen, die im Kanton Aargau wohnhaft sind und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, können ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B stellen.
Ablauf
Beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ist ein persönliches Gesuch einzureichen.
Nach einer positiven Gesuchsprüfung durch das MIKA müssen die Unterlagen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreitet werden.
Wenn das SEM die Zustimmung erteilt, wird die gesuchstellende Person durch das MIKA persönlich informiert.
Bei einem negativen Gesuchsausgang kann die gesuchstellende Person eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Für weitere Informationen siehe Rechtsschutz.
Benötigte Unterlagen
Dem Gesuch sind die folgenden Unterlagen beizulegen:
- Strafregisterauszug der erwachsenen Gesuchstellenden
Strafregisterauszug bestellen (öffnet in einem neuen Fenster) - Betreibungsregisterauszug der erwachsenen Gesuchstellenden
- Arbeitgeberbestätigungen betreffend ungekündigte Stellung von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern
- Arbeitsvertrag von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern
- Schriftliche Bestätigung des Kantonalen Sozialdienstes betreffend einen allfälligen Bezug von kantonalen oder kommunalen Fürsorgeleistungen während der letzten zwei Jahre
- Kopie des Mietvertrags
- Bestätigung über besuchte Deutschkurse (Deutsch Niveau A1 des Europäischen Sprachenportfolios)
- Bestätigung betreffend Mitgliedschaft in einem Verein sowie weitere Belege über Integrationsbemühungen und das Bestehen eines sozialen Netzes (z.B. Empfehlungsschreiben von Freunden, Bekannten, Arbeitgebern, Vereinen, gemeinnützigen Institutionen etc.)
- Übersicht über die bisherige Erwerbstätigkeit der erwerbstätigen Familienmitglieder
- Bestätigung betreffend die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen oder Integrationsprojekten
- Nachweis aktueller Bildungstätigkeit
- Belege betreffend Arbeitssuch-Bemühungen (nur wenn arbeitslos)
- Abrechnung über die Kinderbetreuungskosten (nur wenn beide Elternteile arbeiten)
- Kopien der Krankenkassenpolicen für das laufende Jahr
- Kopie des Schreibens der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau über eine allfällig gewährte Krankenkassen-Prämienverbilligung für das laufende Jahr
- Aktuelle Zeugniskopien der Kinder
- Bericht der Schule / des Lehrbetriebs über die Integration der einzelnen Kinder
- Bei bestehender Krankheit ärztliche Berichte oder Arztzeugnisse
- Heimatliche Reisepässe aller Familienmitglieder
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gebührenverordnung AIG GebV-AIG (SR 142.209)(öffnet in einem neuen Fenster)