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Asyl- und Flüchtlingswesen

Aktuelles aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen

Notlage im Asylbereich

Der Kanton Aargau befindet sich im Asylbereich seit dem 11. Januar 2023 in einer Notlage gemäss § 2 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau (BZG-AG)(öffnet in einem neuen Fenster).

Am 1. Juni 2025 lebten 9'479 Personen aus dem Asylbereich im Kanton Aargau (in Kantons- und Gemeindeunterkünften). Die regulären Familien- und Männerunterkünfte sind fast voll ausgelastet (99 respektive 89 % belegt). Der Kantonale Sozialdienst (KSD) betreibt zurzeit 76 Asylunterkünfte. Die sieben unterirdischen Notunterkünfte mit total 970 Plätzen sind aktuell zu rund 42 % ausgelastet.

Der KSD berechnet basierend auf den Prognosen des SEM laufend Szenarien, wie lange die Kapazitäten bei unterschiedlich hohen Zuweisungszahlen ausreichen. Wenn absehbar wird, dass die freien Kapazitäten nicht mehr ausreichen, nimmt der KSD die Eröffnung einer weiteren Notunterkunft an die Hand.

Situation der Gemeinden

Auch die Aargauer Gemeinden sind stark gefordert im Bereich Unterbringung. Seit Ende Februar 2024 mussten sechs Gemeinden temporär eine Ersatzabgabe nach kantonalem Recht leisten, weil sie die Aufnahmepflicht zumindest vorübergehend nicht erfüllen konnten. Die Überlastung betrifft aber nicht nur die Unterbringungssituation. Viele Gemeinden mussten auch ihre Sozialdienste personell aufstocken, um die Administration der Sozialhilfefälle zu bewältigen. Dies ist für die Gemeinden mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Es ist für alle Beteiligten (Betreuungsdienstleister, Gemeinden und Kanton) auch zunehmend schwierig, das nötige Betreuungspersonal zu rekrutieren. Insbesondere sind Personen mit Abschluss in Sozialpädagogik oder in sozialer Arbeit gesucht, die unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich (UMA) betreuen.

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