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Kiesabbau in Möhlin wird überprüft :
Unterlagen zur Anpassung des Richtplanes liegen öffentlich auf

Soll im Möhliner Gebiet "Chili" künftig Kies abgebaut werden dürfen? Das kantonale Baudepatement lädt die Einwohnerschaft von Möhlin, die Mitglieder der Regionalplanungsgruppe und berechtigte Naturschutz-Organisationen bis 23. Januar 1998 zur Vernehmlassung ein.

Im Gebiet "Chili" bezeichnet der kantonale Richtplan zwei zukünftige Kiesabbaugebiete. Das an der N3 gelegenene Gebiet ist der Kategorie "Zwischenergebnis" zugeteilt; das bedeutet, dass noch ein erheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Konkret geht es um die Frage, ob an diesem Standort - Teil einer Endmoräne der Rissvergletscherung - ein Kiesabbau vertretbar sei oder nicht.

In der neu erarbeiteten Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde wurde das betreffende Gebiet nun einer Landschaftsschutzzone zugewiesen, die keinen Materialabbau zulässt. In diesem Punkt stimmt die kommunale Nutzungsplanung nicht mit dem kantonalen Richtplan überein. Der Gemeinderat Möhlin hat deshalb von seinem Recht gebraucht gemacht, die Überprüfung des Richtplanes im Hinblick auf eine Streichung des Abbaugebietes zu verlangen.

Der Regierungsrat ist auf diesen Antrag der Gemeinde eingetreten und hat die Richtplananpassung zur Mitwirkung und Vernehmlassung freigegeben. In seinen Erwägungen stellt er fest, dass der fragliche Moränenzug in landschaftlicher und erdgeschichtlicher Hinsicht eine grosse Bedeutung hat. Es bestehe somit ein öffentliches Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung dieses Landschaftselementes.

Die Mitwirkung dauert bis 23. Januar 1998. Die Dokumente liegen in den Gemeinden Möhlin und Rheinfelden sowie bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes auf.

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