Zweigniederlassung mit Hauptsitz in der Schweiz
Zweigniederlassung mit Hauptsitz in der Schweiz
Voraussetzungen
Sie wollen für eine in einem kantonalen Handelsregister bereits eingetragene Rechtseinheit eine Zweigniederlassung eintragen. Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) Abklärungen getroffen. Sie haben sich für den Eintrag einer Zweigniederlassung einer Rechtseinheit mit Hauptsitz in der Schweiz entschieden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)
Ablauf
1. Abklärungen
Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.
Die kantonale Standortförderung berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.
Aargauer Gründungszentrum(öffnet in einem neuen Fenster)
Die Dienstleistungen der kantonalen Standortförderung sind kostenlos:
- Informationen und Vorlagen zur Firmengründung
- Beurteilung des Businessplans
- Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
- Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
- Vermittlung von Immobilien
- Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
- Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen
Bewilligungen & Meldepflichten
Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie, dass Ihr Name in der Firma aufzuführen ist. Die Firma darf neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Inhalt auch Fantasie- und Sachbezeichnungen enthalten und muss sich von im Handelsregister eingetragenen Firmen am gleichen Ort deutlich unterscheiden. Sie können beim Handelsregisteramt ( info.hra@ag.ch ) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.
Eidgenössisches Handelsregisteramt(öffnet in einem neuen Fenster)
2. Eintrag ins Handelsregister
Die Zweigniederlassung einer Rechtseinheit mit Hauptsitz in der Schweiz ist in das zuständige kantonale Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem die Zweigniederlassung ihren Sitz hat.
3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
4. Eintragung ins Handelregister
Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Falls die Dokumente aus Sicht des Handelsregisteramtes eintragungsfähig sind, werden wir Ihnen die Gebührenrechnung zustellen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen und Ihnen nach Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) den bestellten Handelsregisterauszug per Post zukommen lassen.
SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)
Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt.
UID-Register(öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular zur Neueintragung einer Zweigniederlassung
- Protokoll des zuständigen Organs über die Errichtung
- Kopie des Passes oder ID aller einzutragenden Personen
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen und Termine
keine Frist
Kosten
Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von CHF 200.-- bis ca. CHF 500.-- rechnen.
Rechtliche Grundlagen
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 109 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen(öffnet in einem neuen Fenster)