Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Zivilstandsänderung melden

Jede Änderung des Zivilstands durch Heirat, Trennung, Scheidung oder Todesfall ist der Wohngemeinde unverzüglich nach deren Eintritt zu melden.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Aargau
  • Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung)

Ablauf

Die ausländische Person hat der Wohngemeinde die folgenden Dokumente auszuhändigen bzw. die folgenden Informationen zukommen zu lassen:

  • im Falle einer Heirat eine Kopie des Ehescheins
  • im Falle einer freiwilligen (faktischen) oder gerichtlichen Trennung die Angabe des Trennungsdatums, gegebenenfalls unter Beilage einer Kopie der Trennungsvereinbarung bzw. des Eheschutzurteils
  • im Falle einer Scheidung eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils
  • im Falle des Todes des Ehepartners eine Kopie des Todesscheins.

Das MIKA prüft nach Erhalt der Mitteilung über die Zivilstandsänderung den weiteren Aufenthalt der ausländischen Person in der Schweiz und stellt, gegebenenfalls, einen neuen, gebührenpflichtigen Ausländerausweis aus.

Benötigte Unterlagen

  • Eheschein, respektive
  • Trennungsvereinbarung bzw. Eheschutzurteil, respektive
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil, respektive
  • Todesschein
  • Kopie des gültigen Reisepasses

Fristen und Termine

Nach Eintritt bzw. Rechtskraft der Änderung.

Kosten

Die Vornahme der Zivilstandsänderung ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine.