Zivilstandsänderung melden
Jede Änderung des Zivilstands durch Heirat, Trennung, Scheidung oder Todesfall ist der Wohngemeinde unverzüglich nach deren Eintritt zu melden.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Aargau
- Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ablauf
Die ausländische Person hat der Wohngemeinde die folgenden Dokumente auszuhändigen bzw. die folgenden Informationen zukommen zu lassen:
- im Falle einer Heirat eine Kopie des Ehescheins
- im Falle einer freiwilligen (faktischen) oder gerichtlichen Trennung die Angabe des Trennungsdatums, gegebenenfalls unter Beilage einer Kopie der Trennungsvereinbarung bzw. des Eheschutzurteils
- im Falle einer Scheidung eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils
- im Falle des Todes des Ehepartners eine Kopie des Todesscheins.
Das MIKA prüft nach Erhalt der Mitteilung über die Zivilstandsänderung den weiteren Aufenthalt der ausländischen Person in der Schweiz und stellt, gegebenenfalls, einen neuen, gebührenpflichtigen Ausländerausweis aus.
Benötigte Unterlagen
- Eheschein, respektive
- Trennungsvereinbarung bzw. Eheschutzurteil, respektive
- rechtskräftiges Scheidungsurteil, respektive
- Todesschein
- Kopie des gültigen Reisepasses
Fristen und Termine
Nach Eintritt bzw. Rechtskraft der Änderung.
Kosten
Die Vornahme der Zivilstandsänderung ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine.