Waffenübertragung mit Vertrag
Hier finden Sie Informationen zur Übertragung meldepflichtiger Waffen unter Privatpersonen.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Waffenbesitz.
Ablauf
Meldepflichtige Waffen sind mit dem vorgesehenen Vertrag zu übertragen. Eine Kopie des Vertrags ist innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Waffenbüro beziehungsweise der Meldestelle des Wohnsitzkantons einzureichen.
Fristen und Termine
Eine Kopie des Vertrags ist innerhalb eines Monats dem Waffenbüro des Wohnsitzkantons einzureichen.
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Schriftlicher Vertrag für meldepflichtige Waffen (PDF, 70 KB)
- Merkblatt zur Übernahme von Waffen unter Privaten und durch Erbgang sowie zu den Gebühren (PDF, 12 KB)