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Waffenübertragung mit Vertrag

Hier finden Sie Informationen zur Übertragung meldepflichtiger Waffen unter Privatpersonen.

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Waffenbesitz.

Ablauf

Meldepflichtige Waffen sind mit dem vorgesehenen Vertrag zu übertragen. Eine Kopie des Vertrags ist innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Waffenbüro beziehungsweise der Meldestelle des Wohnsitzkantons einzureichen.

Fristen und Termine

Eine Kopie des Vertrags ist innerhalb eines Monats dem Waffenbüro des Wohnsitzkantons einzureichen.

Kosten

Keine

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