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Waffenübertragung mit Vertrag

Hier finden Sie Informationen zur Übertragung meldepflichtiger Waffen unter Privatpersonen.

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Waffenbesitz.

Ablauf

Meldepflichtige Waffen müssen mit dem vorgegebenen Vertrag übertragen werden. Eine Kopie davon geht an das Waffenbüro.

Fristen und Termine

Kopie des Vertrages innert Monatsfrist an das Waffenbüro des Wohnortskantons.

Kosten

Keine

Formulare & Online-Dienstleistungen

Schriftlicher Vertrag für meldepflichtige Waffen (PDF, 70 KB)

Merkblatt zur Übernahme von Waffen unter Privaten und durch Erbgang sowie zu den Gebühren (PDF, 12 KB)