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Waffentragbewilligung beantragen

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie eine Waffentragbewilligung beantragen möchten.

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Für den Erhalt einer Waffentragbewilligung ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich.

Dieser kann bei Personen, die im Sicherheitsdienst, im Schmuck- oder Pelzwarenhandel oder als Begleitpersonen von Geld- und Wertsachentransporten tätig sind, gegeben sein.

Ablauf

Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular
  • Beilagen gemäss Gesuch
  • Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)

Fristen und Termine

Die Waffentragbewilligung ist 5 Jahre gültig.

Kosten

Bewilligung: CHF 50.00

Theoretische und praktische Prüfung: je CHF 70.00

Rechtliche Grundlagen

Art. 27 Abs. 2 Waffengesetz und Art. 48 der Waffenverordnung (WV, SAR 514.541)

§ 34 Verordnung über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeiverordnung PolV, SAR 531.210)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Gesuch Waffentragbewilligung (PDF, 144 KB)

Hinweis:

Unterlagen benötigt