Waffentragbewilligung beantragen
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie eine Waffentragbewilligung beantragen möchten.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Für den Erhalt einer Waffentragbewilligung ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich.
Dieser kann bei Personen, die im Sicherheitsdienst, im Schmuck- oder Pelzwarenhandel oder als Begleitpersonen von Geld- und Wertsachentransporten tätig sind, gegeben sein.
Ablauf
Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
- Beilagen gemäss Gesuch
- Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)
Fristen und Termine
Die Waffentragbewilligung ist 5 Jahre gültig.
Kosten
Bewilligung: CHF 50.00
Theoretische und praktische Prüfung: je CHF 70.00
Rechtliche Grundlagen
Art. 27 Abs. 2 Waffengesetz und Art. 48 der Waffenverordnung (WV, SAR 514.541)
§ 34 Verordnung über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeiverordnung PolV, SAR 531.210)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch Waffentragbewilligung (PDF, 144 KB)
Unterlagen benötigt