Waffentragbewilligung
Hier finden Sie Informationen zum Beantragen einer Waffentragbewilligung.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Für den Erhalt einer Waffentragbewilligung ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich.
Dieser kann bei Personen, die im Sicherheitsdienst, im Schmuck- oder Pelzwarenhandel oder als Begleitpersonen von Geld- und Wertsachentransporten tätig sind, gegeben sein.
Ablauf
Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
- Beilagen gemäss Gesuch
- Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)
Fristen und Termine
Die Waffentragbewilligung ist 5 Jahre gültig.
Kosten
Bewilligung: CHF 50.00
Theoretische und praktische Prüfung: je CHF 70.00
Rechtliche Grundlagen
Art. 27 Abs. 2 Waffengesetz und Art. 48 der Waffenverordnung (WV, SAR 514.541)
§ 34 Verordnung über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeiverordnung PolV, SAR 531.210)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch Waffentragbewilligung (PDF, 144 KB)
Unterlagen benötigt