Visaverlängerungen beantragen
Ausländische Personen aus visumpflichtigen Ländern können in bestimmten Fällen ihren Aufenthalt in der Schweiz respektive in den Schengen-Staaten verlängern.
Voraussetzungen
Die auf dem gültigen Visum vorgesehene Gültigkeitsdauer resp. die zulässige Aufenthaltsdauer kann in folgenden Fällen verlängert werden:
- Der Visuminhaber/die Visuminhaberin belegt, dass er/sie aufgrund höherer Gewalt (z.B. ein aus meteorologischen Gründen annullierter Flug) oder aufgrund humanitärer Gründe (z.B. Reiseunfähigkeit, Krankheit oder Tod eines nahen Verwandten) daran gehindert ist, den Schengenraum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums resp. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen;
- der Visuminhaber/die Visuminhaber belegt, dass er/sie schwerwiegende persönliche Gründe hat, die eine Verlängerung rechtfertigen (z.B. Verhandlungen oder Konferenzen, die mehr Zeit in Anspruch nehmen als vorgesehen).
Das Gesuch ist nach Möglichkeit 14 Tage vor Ablauf des Visums beim MIKA einzureichen.
Auf Erteilung einer Visumsverlängerung besteht kein Rechtsanspruch. Das MIKA entscheidet nach freiem, pflichtgemäss auszuübenden Ermessen. Bei der Ermessensausübung werden die öffentlichen Interessen einerseits und die persönlichen Verhältnisse der antragstellenden Person anderseits berücksichtigt.
Im Falle der Verweigerung einer Visumsverlängerung kann die gesuchstellende Person eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Weitere Informationen stehen unter Rechtsschutz zur Verfügung.
Ablauf
Der Verlängerungsantrag ist beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) persönlich einzureichen, wobei auch eine Stellvertretung (mit einer Vollmacht), beispielsweise durch nahe Verwandte, möglich ist.
Benötigte Unterlagen
Die antragstellende Person hat beim MIKA für eine Visumsverlängerung den heimatlichen Reisepass sowie ein der Norm entsprechendes Passfoto (Merkblatt D5330: Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten) vorzulegen.
Die Verlängerungsgründe sind mittels geeigneten Dokumenten wie beispielsweise Arztzeugnissen, Kursbestätigungen etc. zu belegen.
Fristen und Termine
Gesuche für Visumsverlängerungen können im Rahmen der Schalteröffnungszeiten eingereicht werden. Die Schalter des MIKA an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau sind Montag bis Freitag von 08.00–12.00 Uhr und von 14.00–17.00 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Der mit dem verlängerten Visum versehene Reisepass wird entweder mit eingeschriebener Post zugestellt oder kann persönlich beim MIKA abgeholt werden.
Kosten
Die Visumsverlängerung aufgrund höherer Gewalt oder humanitärer Gründe ist kostenlos.
Die Visumsverlängerung aus schwerwiegenden persönlichen Gründen beträgt Fr. 30.–.
Im Übrigen richtet sich die Gebühr für eine Visumsverlängerung nach Art. 12 und Art. 13 GebV-AIG
Die Visumsverlängerung ist kostenlos, wenn bereits die Ausstellung des Visums gebührenfrei war.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)
- Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung VEV (SR 142.204)
- EU-Visakodex (Nr. 810/2009)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Merkblatt D5330: Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten (PDF, 6 Seiten, 1,5 MB)
Formular D5130: Verlängerung bewilligungssfreier Aufenthalt (PDF, 2 Seiten, 203 KB)
Vollmacht (PDF, 111 KB)