Verkaufssonntage Gemeinden
Online-Formular zur Eingabe des dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag durch das zuständige Organ der Gemeinden.
Voraussetzungen
Für die Meldung des Datums zum dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag muss nach fachlicher Vereinbarung die Rechtskraft erlangt sein.
Ablauf
- Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars durch das zuständige Gemeinde-Organ
- Prüfen und Freigeben des Antrags durch den Kommunikatsionsdienst des Generalsekretariats des Departements Volkswirtschaft und Inneres
- Publikation des dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntags auf www.ag.ch
Benötigte Unterlagen
keine
Fristen und Termine
Für die Meldung des Datums sind die gesetzlichen Fristen gemäss EG ArR einzuhalten. Zur Planungssicherheit von Unternehmen ist das gewünschte Datum für den dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag mindestens 9 Monate vor Eintreffen zu publizieren.
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen
EG ArR § 7 Abs. 2