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Verein Statutenänderung

Infos Statutenänderung Verein

Voraussetzungen

Statutenänderungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind. Es ist darauf zu achten, dass die Belege immer im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen. Des Weiteren weisen wir Sie daraufhin, dass die Protokolle und die neuen Statuten grundsätzlich vom Vorsitzenden und Protokollführer bzw. der Vorsitzenden und von der Protokollführerin im Original zu unterzeichnen sind. Bezüglich des notwendigen Inhaltes eines Protokolls verweisen wir Sie auf das Info Schreiben "Protokollinhalt".

Merkblatt Protokollinhalt (PDF, 1 Seite, 35 KB)

Ablauf

Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen sind auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt auf dem Handelsregisteramt vornehmen zu lassen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, erfolgt der Eintrag im Handelsregister. Nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden wir Ihnen den bestellten Handelsregisterauszug zusammen mit der Rechnung per Post zukommen lassen.

SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)

Grundsätzlich gilt, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen gegenüber dem Handelsregisteramt auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.

Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular zur Statutenänderung eines Vereins
  • Protokoll der Vereinsversammlung
  • neue Statuten

Je nach Fall sind zusätzliche Belege notwendig, wie:

  • Protokoll des Vorstandes
  • Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle
  • Kopie des Passes oder ID aller neu einzutragenden Personen

Fristen und Termine

keine Fristen

Kosten

Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Link zu den Formularen