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Tombola- und Lotteriebewilligung beantragen

Das Departement Finanzen und Ressourcen erteilt die Bewilligungen zur Durchführung von Kleinlotterien (Lottos und Tombolas). Bei der Durchführung sind sämtliche geldspielrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Voraussetzungen

  • Die Gewinnsumme richtet sich nach dem Marktpreis und beträgt mindestens 50 % der Summe aller Einsätze. Beim Lotto müssen die Gewinne mindestens 50 % aller Einsätze des betreffenden Gangs ausmachen.
  • Tombolas und Lottos müssen gemeinnützigen Zwecken dienen.
  • Tombolas und Lottos sind im Rahmen eines Unterhaltungsanlasses durchzuführen.
  • Die Gewinne der Tombola oder des Lottos bestehen ausschliesslich in Sachpreisen.
  • Gewinne dürfen nicht zurückgekauft oder umgetauscht werden.
  • Die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne erfolgt im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass. Eine Lottoveranstaltung gilt für sich als Unterhaltungsanlass.
  • Die maximale Summe aller Einsätze beträgt Fr. 50'000.–.
  • Tombolas, bei denen die Summe aller Einsätze nicht mehr als Fr. 20'000.– beträgt, sind bewilligungsfrei.
  • Gesuchstellenden, welche mit einer Organisation Personen beauftragen, die diese Tätigkeit berufs- oder gewerbsmässig ausüben (Profilottiers), wird keine Bewilligung erteilt.

Ablauf

  • Für Tombolas mit einer Summe von mehr als Fr. 20'000.– und für Lottos stellen Sie ein Gesuch beim Departement Finanzen und Ressourcen.
  • Ihr Gesuch können Sie online ausfüllen und einreichen. Benutzen Sie hierzu den Button "Online Gesuch starten".
  • Falls Sie sich vorher bei Ihrem Benutzerkonto anmelden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gesuchsdaten zwischenzuspeichern und den Status der Abarbeitung abzufragen. Zudem können Sie ein bestehendes Gesuch kopieren, um ein neues Gesuch zu starten.

Benötigte Unterlagen

keine

Fristen und Termine

Ein Gesuch kann jederzeit eingereicht werden. Es muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Unterhaltungsanlass der Bewilligungsbehörde vorliegen.

Auf Gesuche, welche nicht mindestens 30 Tage vor dem Anlass beim Departement Finanzen und Ressourcen eingehen, wird nicht eingetreten.

Innert 30 Tagen nach Abschluss der Lotterie ist der Bewilligungsbehörde eine vollständige Abrechnung einzureichen.

Kosten

Die Bewilligungsgebühr beträgt je nach Aufwand Fr. 200.– bis max. Fr. 1'200.– (pro einzelne Lotto- oder Tombola-Veranstaltung)

Bei Erteilung der Bewilligung wird die Minimalgebühr von Fr. 200.- in Rechnung gestellt. Falls für die Gesuchsbearbeitung bis zur Schlussabrechnung überdurchschnittlicher Aufwand anfällt (beispielsweise durch zusätzlich nötige Abklärungen durch unvollständige Abrechnungen) werden zusätzlich je nach Aufwand Fr. 75.– /Std. verrechnet.

Muss die Bewilligung storniert werden, ist eine Gebühr von Fr. 100.– zu entrichten.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Das Online-Gesuchsformular führt Sie schrittweise und verständlich durch die Erfassung Ihrer Gesuchsdaten.