Steuererlass der direkten Bundessteuer beantragen
Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft das eingereichte Erlassgesuch für die direkte Bundessteuer.
Voraussetzungen
Es muss eine rechtskräftige Veranlagungsverfügung bestehen.
Ablauf
- Die steuerpflichtige Person hat das Gesuch auszufüllen und einzureichen.
- Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft das Gesuch und entscheidet darüber..
- Gegen den Entscheid kann allenfalls Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilungen Steuern, erhoben werden.
Benötigte Unterlagen
Alle nötigen Belege und Nachweise.
Fristen und Termine
Das Gesuch muss vor Zustellung eines Zahlungsbefehls eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 167 (SR 642.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung EFD über die Behandlung von Erlassgesuchen für die direkte Bundessteuer (SR 642.121)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG (PDF, 5 Seiten, 90 KB)
Formulare & Online-Dienstleistungen
118.03 – Erlassgesuch direkte Bundessteuer (PDF, 3 Seiten, 277 KB)