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Rückreisevisa beantragen

Auf Gesuch hin können Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz für Auslandsreisen beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ein Rückreisevisum beantragen.

Voraussetzungen

Die kantonale Migrationsbehörde kann ein Rückreisevisum D erteilen, wenn:

  • der Antragsteller/die Antragstellerin die Voraussetzungen seines/ihres Aufenthalts in der Schweiz erfüllt, aber vorübergehend nicht im Besitz seiner/ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist (z.B. weil die kantonale Behörde mit der Erneuerung der Bewilligung in Verzug geraten ist)
  • ein Staat seinen Angehörigen die Ausreise aus seinem Territorium nicht ohne Einreisevisum in die Schweiz erlaubt
  • das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung hängig ist und dem Antragsteller/der Antragstellerin der Aufenthalt während des Verfahrens durch die zuständige kantonale Behörde gestattet wurde.

Rückreisevisa werden in erster Linie an Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten erteilt. Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten, welche vorübergehend nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind, benötigen keine Rückreisevisa, um in die Schweiz zurückzukehren.

Ablauf

Das Gesuch ist beim MIKA persönlich einzureichen, wobei auch eine Stellvertretung (mit einer Vollmacht), beispielsweise durch nahe Verwandte, möglich ist.

Benötigte Unterlagen

Die gesuchstellende Person hat den heimatlichen Reisepass sowie ein der Norm entsprechendes Passfoto (Merkblatt D5330: Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten) vorzulegen. Bei Verlust des Ausländerausweises muss eine Verlustanzeige beigebracht werden.

Das Rückreisevisum von Kindern, welche im Pass der Eltern eingetragen sind, wird im Pass der Eltern ausgestellt. Das Rückreisevisum von Kindern, welche weder über einen Reisepass verfügen noch im Pass der Eltern eingetragen sind, wird im Pass der Eltern vermerkt, sofern ein Geburtsschein vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass es sich bei den Gesuchstellenden um die leiblichen Eltern handelt.

Fristen und Termine

Gesuche für Rückreisevisa können während den Öffnungszeiten am Schalter des MIKA (vgl. unten) eingereicht werden. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Der mit dem Rückreisevisum versehene Reisepass wird in der Regel innert 2 Werktagen mit eingeschriebener Post der Inhaberin oder dem Inhaber zugestellt. Auf Wunsch kann das Dokument innert 24 Stunden beim MIKA persönlich abgeholt werden. In begründeten, dringlichen Fällen ist eine Visumsausstellung und eine Rückgabe des Reisepasses innert 3 Stunden möglich.

Kosten

Erwachsene: Fr. 80.–
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren: Fr. 40.–
Kinder unter 6 Jahre: Gratis.

Rechtliche Grundlagen

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