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Reparaturbestätigungs-Verfahren (eRBV)

Das Verfahren der Nachkontrolle in Schafisheim und Wettingen wird durch ein elektronisches Reparaturbestätigungsverfahren (eRBV) erweitert. Damit erhalten berechtigte Reparaturbetriebe die Möglichkeit, falls an einer Fahrzeugprüfung im Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt werden, deren ordnungsgemässe Behebung elektronisch zu bestätigen.

Voraussetzungen

Der Fachbetrieb muss über mindestens einen Kollektivfahrzeugausweis mit Händlerschild als Reparaturwerkstätte für die betroffenen Fahrzeuggruppen verfügen. Zudem muss der Fachbetrieb über einen geeichten Bremsprüfstand oder eine Vereinbarung zur Nutzung des Bremsprüfstands in einem anderen Betrieb verfügen. Auch benötigt der Fachbetrieb einen Handelsregistereintrag.

Fahrzeuge, die durch den eRBV-berechtigten Betrieb für die amtliche Prüfung angemeldet werden, müssen nach dem Stand der Technik und in einer Qualität vorbereitet werden, dass die Fahrzeugprüfung ohne Beanstandungen abgeschlossen werden kann. Sollte dieses partnerschaftliche Verhalten nicht gewährleistet sein, kann dem eRBV-berechtigten Betrieb die Berechtigung entzogen werden.

Es sind geeignete, marktübliche Prüfmittel zu verwenden. Sie sind regelmässig zu eichen; zuständig ist das METAS. Ist keine Eichung möglich, müssen die Prüfmittel nach einer massgebenden Norm hergestellt sein und die Messresultate gemäss dieser Norm ausweisen. In diesem Fall sind sie mindestens einmal im Jahr nach den Herstellerangaben durch die Prüfstelle oder durch Dritte zu warten (Art. 34b Abs. 5 VTS).

Der Betrieb unterstützt das Strassenverkehrsamt in seinen Bestrebungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Ablauf

Interessierte Reparaturbetriebe können ab sofort mittels Gesuchsformular eine Bewilligung zur Durchführung von eRBV beantragen.

Die Ermächtigung wird mittels Vereinbarung durch das Strassenverkehrsamt erteilt, sofern alle Voraussetzungen gemäss Anmeldung erfüllt sind.

Alle berechtigten Fachbetriebe im Kanton Aargau werden auf unserer Webseite aufgelistet und sind für Kundinnen und Kunden einsehbar.

Die elektronische Reparaturbestätigung kann nur bei im Kanton Aargau immatrikulierten Fahrzeugen mit gültigem Ausweis erfolgen.

Der Experte entscheidet anlässlich der Fahrzeugprüfung welches Mängelbehebungsverfahren angewendet werden kann. Es besteht kein Anspruch auf eRBV.

Fristen und Termine

Das Gesuch kann rund um die Uhr eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 15 Tage dauern kann, wir danken für Ihr Verständnis.

Kosten

Die Bearbeitung des Gesuchs sowie die Erstellung der Vereinbarung erfolgt kostenlos. Dies gilt für Gesuche, die vor dem 1. März 2023 eingereicht werden.

Die Nutzung des eRBV-Portals ist für alle berechtigten Reparaturbetriebe kostenlos.

Bestätigt ein berechtigter Reparaturbetrieb die ordnungsgemässe Behebung des festgestellten Mangels, werden der Halterin bzw. dem Halter durch das Strassenverkehrsamt Fr. 20.- für die Verarbeitung sowie die Zustellung des neuen Fahrzeugausweises in Rechnung gestellt.

Liste eRBV berechtigte Betriebe: