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Reparaturbestätigungs-Verfahren (eRBV)

Das Verfahren der Nachkontrolle wird durch ein elektronisches Reparaturbestätigungsverfahren (eRBV) erweitert. Damit erhalten berechtigte Reparaturbetriebe die Möglichkeit, falls an einer Fahrzeugprüfung im Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt werden, deren ordnungsgemässe Behebung elektronisch zu bestätigen.

Voraussetzungen

Der Fachbetrieb muss über mindestens einen Kollektivfahrzeugausweis mit Händlerschild als Reparaturwerkstätte für die betroffenen Fahrzeuggruppen verfügen. Zudem muss der Fachbetrieb über einen geeichten Bremsprüfstand oder eine Vereinbarung zur Nutzung eines Bremsprüfstands in einem anderen Betrieb verfügen. Auch benötigt der Fachbetrieb einen Handelsregistereintrag.

Der Betrieb muss den Anforderungen einer klassischen Autowerkstatt entsprechen. Dazu gehören geeignete Räumlichkeiten, eine gute Auffindbarkeit (z. B. klar erkennbare Lage und Beschriftung), eine eigene Webseite sowie marktübliche Öffnungszeiten.

Die Erteilung einer eRBV-Berechtigung erfolgt ausschliesslich an Betriebe, die bereits in der Vergangenheit mehrheitlich positiv aufgefallen sind. Insbesondere müssen durch den Betrieb vorgeführte Fahrzeuge eine Erfolgsquote von nahezu 100 % aufweisen. Zudem wird ein freundlicher, partnerschaftlicher Umgang mit dem Strassenverkehrsamt vorausgesetzt.

Fahrzeuge, die durch den eRBV-berechtigten Betrieb für die amtliche Prüfung angemeldet werden, müssen nach dem Stand der Technik und in einer Qualität vorbereitet werden, dass die Fahrzeugprüfung ohne Beanstandungen abgeschlossen werden kann. Sollte dieses partnerschaftliche Verhalten nicht gewährleistet sein, kann dem eRBV-berechtigten Betrieb die Berechtigung entzogen werden.

Es sind geeignete, marktübliche Prüfmittel zu verwenden. Sie sind regelmässig zu eichen; zuständig ist das METAS. Ist keine Eichung möglich, müssen die Prüfmittel nach einer massgebenden Norm hergestellt sein und die Messresultate gemäss dieser Norm ausweisen. In diesem Fall sind sie mindestens einmal im Jahr nach den Herstellerangaben durch die Prüfstelle oder durch Dritte zu warten.
Art. 34b Abs. 5 VTS

Der Betrieb unterstützt das Strassenverkehrsamt in seinen Bestrebungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Ablauf

Interessierte Reparaturbetriebe können mittels Gesuchsformular eine "Bewilligung zur Durchführung von eRBV" beantragen.

Die Ermächtigung wird mittels Vereinbarung durch das Strassenverkehrsamt erteilt, sofern alle Voraussetzungen gemäss Anmeldung erfüllt sind.

Alle berechtigten Fachbetriebe im Kanton Aargau werden auf unserer Webseite aufgelistet und sind für Kundinnen und Kunden einsehbar.

Die elektronische Reparaturbestätigung kann nur bei im Kanton Aargau immatrikulierten Fahrzeugen mit gültigem Ausweis erfolgen.

Der Experte entscheidet anlässlich der Fahrzeugprüfung welches Mängelbehebungsverfahren angewendet werden kann.

Es besteht kein genereller Anspruch auf eRBV.

Benötigte Unterlagen

Das Gesuch für das Reparaturbestätigungs-Verfahren verlangt folgende Informationen:

  • Angaben zum Betrieb
  • Anzahl Mitarbeitende
  • Handelsregisterauszug
  • Fotos des Bremsprüfstands
    Falls kein eigener Bremsprüfstand vorhanden ist: eine schriftliche Vereinbarung zur Nutzung eines Bremsprüfstands bei einem Partnerbetrieb, der innerhalb von 10 Autominuten erreichbar ist
  • Fotos der Räumlichkeiten (Innen- und Aussenansichten)

Für die Kategorie schwere Fahrzeuge über 3.5 t ist zusätzlich eine Berechtigung zum Erstellen von Bremsprotokollen mit Niederzugsvorrichtung erforderlich.

Fristen und Termine

Das Gesuch kann rund um die Uhr eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern kann. Wir danken für Ihr Verständnis.

Kosten

Die Bearbeitung des Gesuchs sowie die Erstellung der Vereinbarung erfolgt kostenlos.

Die Nutzung des eRBV-Portals ist für alle berechtigten Reparaturbetriebe kostenlos.

Bestätigt ein berechtigter Reparaturbetrieb die ordnungsgemässe Behebung des festgestellten Mangels, werden der Halterin bzw. dem Halter durch das Strassenverkehrsamt Fr. 20.– für die Verarbeitung sowie die Zustellung des neuen Fahrzeugausweises in Rechnung gestellt.

Liste eRBV berechtigte Betriebe:

Anleitungen

Starten Sie das Gesuch und füllen Sie alle Pflichtfelder aus.

Im Gesuch kann direkt die Auswahl/Angabe gemacht werden, für welche fahrzeugkategorien Sie das eRBV Verfahren beantragen wollen.

Sind die Grundvoraussetzungen gemäss Angaben nicht erfüllt, kann das Formular nicht weiter bearbeitet bzw. das Gesuch nicht eingereicht werden.